Offene Fragen aus der Veranstaltung in Kuppenheim

Offene Fragen aus der Veranstaltung in Kuppenheim

Zeitbedingt konnten wir in der Veranstaltung am 01. April nicht alle Ihre Fragen beantworten. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt.

"Wie können wir unser Kind in die Nutzung digitaler Medien und des Internets einführen"?

Eine pauschale Aussage ist natürlich an dieser Stelle schwierig. Die Verantwortung tragen in erster Linie Sie als Erziehungsberechtigte. Eine weitere Schlüsselrolle dabei haben auch die Schulen.

Wollen wir hoffen, dass das neues Fach "Medienbildung" ab Klasse 5 dieser Verantwortung gerecht wird. Medienbildung muss allerdings schon in der Grundschule beginnen. Eine Übersicht der in Klasse 3 und 4 laut Bildungsplan zu erwerbenden Kompetenzen gibt folgende Seite des LMZ.

Generell verweisen wir auf unsere 5 Bs des Begleitens.

Praktische Ideen und Materialen für Lehrkräfte und Eltern für die ersten Schritte im Netz finden sich auf https://www.internet-abc.de

"Eine Empfehlung auf Verzicht von Chatgruppen in der Schule wäre schön als Flyer "offiziell" zu haben, um andere Eltern darauf konkret verweisen zu können".

Einen Flyer speziell hierfür haben wir (noch) nicht. Wir sind aktuell dabei, Materialien für die Schulen zu erstellen.
Bis dahin können u.U. unserer "Smartphone-Empfehlungen" helfen.

"Seit kurzem ist Meta-AI direkt in WhatsApp zu finden und lässt sich auch nicht entfernen. Was müssen Eltern jetzt wissen, deren Kinder WhatsApp nutzen? Welche Regeln sollten besprochen werden"?

Wir verweisen hierfür auf unseren Blog-Artikel "WhatsApp-Alternativen", der demnächst erscheinen wird.

"Sind Kinder-Smartwatches sinnvoll"?

Kinder im Grundschulalter lernen gerade erst, ihre Aufmerksamkeit zu steuern – gleichzeitig möchten Eltern Sicherheit und Erreichbarkeit gewährleisten. Ein Gerät, das nur Kernfunktionen bietet, kann hier ein angemessener Zwischenschritt sein, bevor ein „vollwertiges“ Smartphone mit offenem Internetzugang ins Spiel kommt, welches wir ja generell im Grundschulalter nicht empfehlen.

Wem es rein um die Erreichbarkeit des Kindes geht, kann auch ein günstiges Handy ohne Smartphonefunktionen beschaffen. Diese sind meist sehr kostengünstig und haben eine lange Akkulaufzeit. Die Kommunikation mit dem Kind kann dann via Anruf bzw. SMS erfolgen.

Datenschutz & Überwachung im Blick behalten

  • Ortungs- und Abhörfunktionen: Die Bundesnetzagentur stuft Kinderuhren mit „Voice-Monitoring“ als verbotene Telekommunikationsanlagen ein (§ 8 TDDDG). Bei Verdacht empfiehlt die Behörde sogar Vernichtung des Geräts.
  • Selbstbestimmungsrecht der Kinder: Ständige Ortung kann Vertrauen untergraben. Fachportale wie klicksafe raten, Tracking nur situativ zu aktivieren und das Kind einzubeziehen. Generell gilt es auch hier transparent zu sein, um ein Vertrauensverhältnis nicht zu beeinträchtigen.

Fazit

Smartwatches können ein sinnvoller Türöffner in die mobile Welt sein.

Gleichzeitig müssen gesetzliche Vorgaben (keine Abhörfunktion) und medienethische Fragen (Transparenz bei Ortung, Mitbestimmung des Kindes) ernst genommen werden. Für ältere Kinder ersetzt die Uhr das Smartphone jedoch nicht langfristig – sie verschiebt nur den Moment, in dem ein umfassendes Gerät pädagogisch begleitet werden muss.

"Wie kann man sich selbst und sein Kind auf die zukünftige Flut KI-generierter Inhalte und Fake News vorbereiten? Es ist jetzt schon fast nicht mehr erkennbar was real und fake ist".

Das Landesmedienzentrum hat hierzu wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt.

Wie kann man Fake News erkennen?
Diese sechs Aspekte sollten Sie bei Ihrem Quellencheck berücksichtigen, um Fake News und manipulierte Bilder, Audios und Videos (Deepfakes) zu erkennen.